Donnerstag, 1. November 2012

VORWORT



Als „Gewaltmonopol des Staates“ bezeichnet man „die ausschließlich staatlichen Organen vorbehaltene Legitimation, physische Gewalt auszuüben oder zu legitimieren“. Der Begriff wurde von dem Soziologen Max Weber im Jahre 1919 in seinem Vortrag Politik als Beruf geprägt. Konzept ist dabei der Verzicht der Mitglieder eines Gemeinswesens auf Bewaffnung und Ausübung von Selbstjustiz und die Übertragung von Schutz und Durchsetzung ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Rechte und Ansprüche ganz auf die staatlichen Justiz- und Exekutivorgane; also an Gerichte beziehungsweise Polizei und Verwaltung. Diese wiederum sind in einem demokratischen Staat an das von der Legislative sanktionierte Recht und Gesetz gebunden.

Das staatliche Gewaltmonopol ist ein Mittel zum Zweck der Verhinderung der Militarisierung des Zivillebens und der Erlangung der zentralen Kontrolle über Kampfwaffen bis hin zu deren Vernichtung und zur Einstellung der Waffenproduktion. Die Monopolisierung ist begleitet von der erzieherischen Änderung der zwischenmenschlichen Umgangsformen hin zum vollständigen Gewaltverzicht und zum andauernden, gewaltfreien Zusammenleben.

Das staatliche Gewaltmonopol bedeutet keinesfalls die Übertragung der Berechtigung zum  Waffeneinsatz, zum Verletzen oder zum Töten an Teilnehmer der Exekutivorgane Justiz, Gerichte, Polizei, Verwaltung oder Gesundheitswesen.


Ebenso beinhaltet die organisierte Aufrechterhaltung und langfristige Etablierung der Trägerstrukturen eines staatlichen Gewaltmonopoles die Gefahr, daß zum Selbstzweck des Organisationsstrukturerhaltes die erzieherische Verhaltensänderung hin zum gewaltfreien Zusammenleben vernachlässigt wird und die Teile des Staates, die direkt oder indirekt von den Gewaltmonopolstrukturen profitieren sich darauf konzentrieren, die zur argumentativen Rechtfertigung des Ausbaus „Ihrer“ Strukturen notwendigen innergesellschaftlichen Konflikte erst selbst zu generieren.

In der Bundesrepublik Deutschland des beginnenden, zweiten Jahrzehntes des neuen Jahrtausends muss sich daher die Aufmerksamkeit der demokratischen Bevölkerung besonders auf die Überwachung der "staatlichen" Gewaltmonopolstrukturen richten und gleichzeitig die Neubildung "parastaatlicher", waffentragender Parallelstrukturen verhindert werden. Desweiteren ist zu berücksichtigen, daß im modernen Rechtsstaat auch den monopolisierten Informationsmedien und deren Kontrolle über von ihnen verbreitete Ereignisversionen sowie den als Aussonderungstechnologien charakterisierten, medizinischen Behandlungsmethoden eine militärische Waffenfunktion zukommt, die den Einsatz von Schußwaffen zu Tötungszwecken  in unserer Gesellschaft bis heute bei Weitem verdrängt hat.

Dieser Bericht über die Entwicklung des unabhängigen Institutes CID ist besonders folgenden Mentoren und geistigen Vätern und Müttern gewidmet, die das Konzept des Aufbaues von CID seit Dezember 2002 begründeten und über 2 Jahrzehnte hinweg leiteten und förderten:

Dr. jur. José Mario Montoya Hernandez
Rolf Viktor Zanger-Schmidt
Gertrud Ilse Zanger-Schmidt (Traudel)
Blanca Monroy de Bonilla
Rosemarie Elisabeth Zanger-Klinge 





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